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Bauleitung - M. Godofski

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Das Privatgutachten kann von einer Partei in Auftrag gegeben und dient zur Klärung von Sachverhalten. Im Falle eines Mangels oder eines Schadens zeigt das Privatgutachten die Sachverhalte auf, die Schlüsse zur Verantwortlichkeit geben können. Die Bauherrschaft wird sich dann aus der im Gutachten gewonnenen Feststellungen überlegen, welche weiteren Schritte sie einleiten will. Oft führen Privatgutachten zur Einsicht des Schuldigen, ohne dass es überhaupt erst zum Rechtsstreit kommt. Das ist sicherlich für beide Seiten ein befriedigendes und kostengünstiges Ergebnis. Zur Schuldfrage wird sich jedoch der Sachverständige nicht äussern. Dies fällt einzig und allein in den Bereich der Rechtsberatung, z.B. durch einen ordentlichen Rechtsanwalt.

 

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