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Das Privatgutachten kann von einer Partei
in Auftrag gegeben und dient zur Klärung von Sachverhalten. Im Falle eines
Mangels oder eines Schadens zeigt das Privatgutachten die Sachverhalte auf, die
Schlüsse zur Verantwortlichkeit geben können. Die Bauherrschaft wird sich dann
aus der im Gutachten gewonnenen Feststellungen überlegen, welche weiteren
Schritte sie einleiten will. Oft führen Privatgutachten zur Einsicht des
Schuldigen, ohne dass es überhaupt erst zum Rechtsstreit kommt. Das ist
sicherlich für beide Seiten ein befriedigendes und kostengünstiges
Ergebnis. Zur Schuldfrage wird sich jedoch der Sachverständige nicht äussern.
Dies fällt einzig und allein in den Bereich der Rechtsberatung, z.B. durch einen
ordentlichen Rechtsanwalt.
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